Freelancer Vertrag
Was ist beim Freelancer Vertrag zu beachten?
Das wichtigste vorab: Freelancer sind, gemäß Arbeitsrecht, beruflich selbstständige Arbeitskräfte. Sie führen als freie Mitarbeiter Aufträge aus, ohne dabei Arbeitnehmer des Auftraggebers zu sein. Sie sind weder in das Unternehmen des Auftraggebers eingebunden, noch sind sie weisungsgebunden. Als freier Mitarbeiter darf der Freelancer auch mehrere Aufträge, z. B. von anderen Auftraggebern, gleichzeitig annehmen. Entscheidendes Kriterium des freien Mitarbeiters ist dabei immer die Selbstständigkeit.
Freelancer müssen sich aber im Klaren darüber sein, dass die Selbstständigkeit auch gewisse Risiken mit sich bringt. Zudem sind rechtliche Grundsätze zu beachten. Freelancer sind z. B. steuerpflichtig. Das bedeutet, sie müssen ihre Tätigkeit beim Finanzamt anmelden. Es kann nun vorkommen, dass Freelancer beim Finanzamt angemeldet sind, im speziellen Fall aber nur mit einem einzigen Auftraggeber (Arbeitgeber) zu tun haben, dabei dessen Weisungen befolgen müssen und die gleichen Aufgaben wie ein regulär angestellter Mitarbeiter übernehmen. Dies könnte bei Finanzämtern vielleicht den Eindruck einer Scheinselbstständigkeit erwecken.
Entscheidend für die Beurteilung der Frage, ob eine Scheinselbstständigkeit vorliegt, ist dabei nicht die Vertragsgestaltung, sondern nur die tatsächliche Praxis. Scheinselbstständigkeit gilt in Deutschland als eine Form der Schwarzarbeit. Um nicht in den Verdacht einer Scheinselbstständigkeit zu geraten, müssen zwei Dinge beachtet werden: Der Freelancer-Vertrag muss inhaltlich unmissverständlich und eindeutig von einem regulären Arbeitnehmer-Arbeitsverhältnis im Sinne des § 611 BGB abgegrenzt sein. Das heißt, er darf keinerlei Regelungen wie bei einem fest angestellten Arbeitnehmer enthalten. Des Weiteren muss die ausgeübte Tätigkeit auch dem Vertragsinhalt entsprechen.
Welche Vor- und Nachteile ergeben sich hieraus? Zunächst einmal entfallen beim Freelancer die Vorteile einer festen Anstellung. Freelancer haben keinen Kündigungsschutz, keinen bezahlten Urlaub und keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall. Dafür hat ein Freelancer, im Unterschied zum festangestellten Arbeitnehmer, andere nicht zu unterschätzende Vorteile. Er kann zum Beispiel über die Annahme oder Ablehnung von Aufträgen eigenständig entscheiden, über die Höhe seiner Vergütung verhandeln, sowie seine Arbeitsbedingungen (Arbeitsort und Arbeitszeit) frei gestalten.
Freelancer sind heutzutage zumeist in den Bereichen Consulting, Werbung oder IT tätig. Die Arbeitsverträge mit Freelancern werden entweder als freie Dienstverträge oder als Werkverträge abgeschlossen. Die Vergütung für die erbrachten Leistungen erfolgt dabei üblicherweise pauschal, als Festpreis oder in Form einer Aufwandsvergütung. Bei der Unterscheidung der einzelnen Vertragsverhältnisse geht es im Prinzip immer um die Frage, ob die Leistungen aufgrund eines Dienstvertrages als echte Dienstnehmer oder auf Grund eines freien Dienstvertrages bzw. eines Werkvertrages als Selbstständige/als Selbstständiger erbracht werden.